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   OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05   

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https://dejure.org/2007,27483
OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05 (https://dejure.org/2007,27483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 5 U 123/05 (https://dejure.org/2007,27483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 5 U 123/05 (https://dejure.org/2007,27483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Zuführung unwägbarer Stoffe von einer benachbarten Milchviehanlage in einem Dorfgebiet; Begriff der unwesentlichen Beeinträchtigung; Beurteilung der Ortsüblichkeit von Geruchsbelästigungen; Berücksichtigung einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BImSchG § 52; ; BGB § 906; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05
    Insbesondere ist der Klageantrag unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 356, 357) hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO).
  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 13/74

    Begriff der Ortsüblichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05
    Bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit, für die von einem Vergleich des beeinträchtigenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des Bezirks entsprechend dem Gepräge dieser Gegend auszugehen ist, ist auf die gesamte Ortschaft als Beobachtungsgebiet abzustellen (BGH NJW 1976, 1204; OLG Braunschweig, Niedersächsischer Rechtspfleger, 1987, 185; Senat, Urteil vom 27. März 2003 - 5 U 245/01).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 5 U 245/01

    Zum Anspruch auf Unterlassung vom Nachbargrundstück ausgehender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 5 U 123/05
    Bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit, für die von einem Vergleich des beeinträchtigenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des Bezirks entsprechend dem Gepräge dieser Gegend auszugehen ist, ist auf die gesamte Ortschaft als Beobachtungsgebiet abzustellen (BGH NJW 1976, 1204; OLG Braunschweig, Niedersächsischer Rechtspfleger, 1987, 185; Senat, Urteil vom 27. März 2003 - 5 U 245/01).
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